Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: Was kleine Unternehmen wissen müssen

Älterer Mann nutzt entspannt ein Tablet am sonnigen Fenster

Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass möglichst alle Menschen sie nutzen können, auch mit eingeschränktem Sehen, Hören oder Bewegung. Das hilft nicht nur Betroffenen, sondern allen, etwa älteren Kunden oder jemandem in der prallen Sonne am Handy. Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte digitale Angebote Barrierefreiheit. Für viele sehr kleine Betriebe gibt es jedoch eine Ausnahme. Was das konkret heißt und was sich leicht verbessern lässt, klären wir hier.

Was eine barrierefreie Website bedeutet

Im Kern geht es um gute, klare Gestaltung: ausreichend Kontrast, lesbare Schriftgrößen, eine Seite, die sich auch ohne Maus bedienen lässt, und Bilder mit Textalternative für Screenreader. Vieles davon ist ohnehin gutes Webdesign und verbessert die Nutzung für alle. Eine klare, gut lesbare Seite ist selten ein Widerspruch zu einer schönen Seite, im Gegenteil. Was eine gute Seite ausmacht, steht im Ratgeber Was eine gute Webseite ausmacht.

Was das BFSG verlangt, und für wen

Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte über Websites angebotene elektronische Dienste barrierefrei sein, etwa Onlineshops, Buchungssysteme oder digitale Kundenkonten. Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen.

  • Kleinstunternehmen-Ausnahme (Dienste): weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Wer darunter liegt, muss seine digitalen Dienste gesetzlich nicht zwingend barrierefrei gestalten.
  • Aber: Bietet auch ein kleiner Betrieb einen Onlineshop oder eine verbindliche Online-Terminbuchung an, fällt dieser Dienst unter die Regeln. Und für hergestellte Produkte gelten eigene Vorgaben.

Eine reine Infoseite ohne Shop oder Buchung ist für viele kleine Betriebe gesetzlich also oft nicht verpflichtend barrierefrei, sinnvoll ist es trotzdem.

Zwei Hände halten ein Tablet mit großen, klaren Bedienelementen Klare Kontraste und große, gut bedienbare Elemente helfen allen Besuchern.

Einfache Schritte, die sofort helfen

Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Schon ein paar Dinge machen viel aus: guter Kontrast zwischen Text und Hintergrund, ausreichend große Schrift, sinnvolle Textalternativen für Bilder, klar erkennbare Links und Schaltflächen und eine Seite, die man auch mit der Tastatur bedienen kann. Das verbessert nebenbei die Lesbarkeit für alle und wird von Suchmaschinen eher belohnt als bestraft.

Wo dieser Text endet

Ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Größe ab. Was hier steht, ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen Shop oder Buchungssystem betreiben oder unsicher sind, klären Sie Ihren Fall im Zweifel mit einer Fachstelle. Technisch sorgen wir dafür, dass die Grundlagen einer gut zugänglichen Seite sitzen.

Wenn Sie wissen wollen, wie zugänglich Ihre Seite heute ist, schauen wir nach. Über den Website-Check prüfen wir Kontrast, Lesbarkeit und Bedienbarkeit und sagen Ihnen, was sich einfach verbessern lässt. Gerade für Praxen ist das Thema wichtig, siehe Website für Arztpraxis und Physiotherapie.

Häufige Fragen

Was bedeutet eine barrierefreie Website? Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass möglichst alle Menschen sie nutzen können, auch mit eingeschränktem Sehen, Hören oder Bewegung. Praktisch heißt das ausreichend Kontrast, lesbare Schrift, Bedienung ohne Maus und Textalternativen für Bilder.

Wer muss eine barrierefreie Website haben? Pflicht ist Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 vor allem für elektronische Dienste wie Onlineshops, Buchungssysteme oder Kundenkonten. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine Infoseiten kleiner Betriebe sind oft nicht verpflichtet, im Zweifel rechtlich klären.

Was ist die Kleinstunternehmen-Ausnahme? Sie gilt bei Diensten für Betriebe mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Sie befreit nicht von allem, aber von der gesetzlichen Pflicht für solche Dienste.

Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht? Ja. Sie erreichen mehr Menschen, die Seite wird für alle besser lesbar, und das wirkt sich oft positiv auf die Nutzung und die Sichtbarkeit aus.

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